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Hauseigentümer sollen bei Glasfaseranschlüssen über den Tisch gezogen werden


Warnung: gefördete Anschlüsse sollen mit Segen der EU zum Freibrief für Netzbetreiber werden!

So groß die Freude über die Angebote von Telekommunikationsanbietern auch ist, auf eigene Kosten einen Glasfaseranschluss bis ins Haus zu verlegen, so groß sind die Fallstricke, die sich in den Verträgen verbergen.

Im Kleingedruckten der Verträge findet sich, dass Telekommunikationsdienstleistungen, die der Öffentlichkeit dienen, vertraglich mit vereinbart werden. Eine Kündigung oder ein Anbieterwechsel soll kaum noch möglich sein. Mit den „Telekommunikationsdienstleistungen, die der Öffentlichkeit dienen“ sind digitale Hochgeschwindigkeitsnetze und öffentliche Telekommunikationsnetze der nächsten Generation gemeint, also genau die zukünftige 5G-Version im Frequenzspektrum >24-GHz….

Hier muss man vor der Unterzeichnung auf entsprechende Änderung des Vertrags pochen, ansonsten bekommt man einen 5G- Sender ans Haus geschraubt!!

Den Betreibern sollen weitgehende Rechte zur Installation und zum Betrieb von zusätzlichen Telekommunikationseinheiten eingeräumt werden, da diese ja „der Öffentlichkeit dienen“ und das Eigentumsrecht der Endkunden an der eigenen Immobilie wird ausgehöhlt, so das diese die zusätzlichen Installationen bei sich dulden müssen. Dazu kommt, dass der Immobilieneigentümer hier auf einem nicht versicherbaren Haftungsrisiko sitzen bleibt…

Im Newsletter  vom 19.09.2023 hat der  Verein gesund verNETZt  über den aktuellen Vorschlag zur Verordnung der zukünftigen Gigabitinfrastruktur (GIA) berichtet. Die GIA Verordnung wird in aller Stille und mit hoher Geschwindigkeit in Brüssel verhandelt und soll noch vor Ende des Jahres verabschiedet werden.
Bei der neuen EU-Richtlinie geht es um die Möglichkeiten, wie der Ausbau der VHC – Gigabitnetze  (Very High Capacity) insbesondere für die künftige 5G -Version (>24-GHz) voran getrieben werden kann. Es geht darum, wie Genehmigungsverfahren vereinfacht werden können, um Zeit und Kosten zu sparen.

Ebenso geht es darum, wie Baurbeiten an der Infrastruktur wie Verkehrswege, Leitungen usw besser koordiniert werden können, um die Kosten zu minimieren.

„VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES“
über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Gigabit-Netzen für die elektronische Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/61/EU (Gigabit-Infrastrukturverordnung)

Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Gigabit-Netzen für die elektronische Kommunikation

Hier finden sich „Knackpunkte“, die zu Problemen mit Eigentumsrechten, Gesundheitsschutz, Datenschutz und informelle Selbstbestimmung der Bürger über ihre Daten führen:

S.14 Artikel 3 ff
Hier wird eine Zugangsverpflichtung auch auf physische Infrastrukturen, die nicht Teil des Netzes sind, in öffentlichen Gebäuden rechtlich geregelt.

S. 20 ff
Hier wird die Nutzung von Infrastukturen & Netzkomponenten durch mehrere Netzbetreiber geregelt, um unnötige Doppelinstallationen zu vermeiden. Zugang und Installation im öffentlichen Raum soll erleichtert werden.

S. 47 Artikel 9 ff, Zugang zu gebäudeinternen physischen Infrastrukturen 
Die Betreiber sollen Zugangsmöglichkeit auf alle auch in privaten Gebäuden installierten Netzstrukturen erhalten können. Damit könnten dort weitere Einheiten (Funkmodule) installiert und betrieben werden.

Streitigkeiten über Gewährung bzw. Verweigerung von Zugangsrechten sollen durch nationale Schlichtungsstellen beigelegt werden.

Fazit

So begrüssenswert ein Ausbau des Glasfasernetzes aus baubiologischer und technischer Sicht auch ist (keine elektromagnetischen Emissionen an den Leitungen, geringer Energieverbrauch, störungsresistente Leitungen) so muss man hier scharf kritisieren, dass die (Un)Verantwortlichen in der EU,  den nationalen Regierungen und bei den Netzbetreibern das Glasfasernetz in erster Linie als „Backbone“ für Mobilfunk & 5G ausbauen wollen.

Diese neue Verordnung würde in vielen privaten Haushalten, in Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäusern, Altenheimen und auch im öffentlichen Bereich zu noch höheren Strahlenemissionen führen.

Statt den Schutz der Grundrechte auf Unversehrtheit des Körpers, des Eigentums und der Umwelt zu sichern, soll mit dieser Verordnung „…die notwendige Sicherstellung einer angemessenen Kapitalrendite…“ der Betreiber (Änderungsantrag 20 S.20) garantiert werden!?!

Es muss weiter über die Risiken der Mobilfunktechnologie aufgeklärt werden! Ebenso über fragwürdige Praktiken bei Firmen, Behörden und Gesetzgeber!

Bitte informieren Sie Ihre Nachbarn, Familie, Kollegen, Freunde etc. über das, was man sich mit einen gefördertern Breitbandanschluss einhandeln kann.

Machen Sie Rabbatz bei den Politikern in den Kommunen, den Regionen, bei Bund & Ländern und bei der EU!

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ZUM BEITRAG AUF OPTION DEUTSCHLAND


Geschrieben von Georg Vor

Da das Thema „Schäden durch Mobilfunk“ offiziell gerne tot geschwiegen wird, möchte ich Möglichkeiten der Information über die Risiken der mobilen Datenübertragung mittels gepulster Mikrowellen geben.
Ebenso möchte ich über die Risken einer ungehemmten und unreflektierten Digitalisierung aufklären...
Bitte besuchen Sie auch die angegebenen Referenz-Artikel, dort werden ständig neue Infos eingepflegt..."

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