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Tierversuche in der EU

Tierversuche in der EU

Proteste gegen Tierversuche gab es bereits im 19. Jahrhundert unter dem Stichwort „Vivisektion“, was operative Eingriffe am lebenden Organismus bedeutet. 1980 brachten Tierschützer qualvolle Versuche an Affen an die Öffentlichkeit. Seither wird immer wieder über die Sinnhaftigkeit und Ethik von Tierversuchen diskutiert und an Alternativen geforscht, wie Zellkulturen für Chemikalien-Tests oder künstlichen Dummies für die Ausbildung. Im Bereich der biomedizinischen Forschung muss häufig jedoch der komplexe Gesamtorganismus betrachtet werden, weshalb es nach Angaben der Forscher unverzichtbar ist, lebende Tiere zu verwenden.

In der EU sind seit 2004 Tierversuche für Kosmetika verboten, die EU-Kosmetikrichtlinie verbietet seit März 2013 auch den Verkauf von Kosmetikprodukten, für die Tierversuche außerhalb der EU durchgeführt wurden.
Kosmetikhersteller, die auf „Cruelty-free“-Listen standen, beliefern nach Angaben der Tierschutzorganisation PETA USA seit einigen Jahren Märkte, in denen Tierversuche sogar vorgeschrieben sind, wie etwa in China.

Die Kontrolle der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten muss nach dem Arzneimittelrecht erfolgen, was in der EU teilweise mit Tierversuchen geschieht. Regulatorische Tierversuche, die der Sicherheit von VerbraucherInnen und der Umwelt dienen, gibt es auch nach dem Chemikalien-, dem Pflanzenschutzmittel- und dem Biozidprodukterecht. Auch hier wird daran geforscht, geeignete tierversuchsfreie Methoden zu entwickeln.

Die Durchführung von Tierversuchen für wissenschaftliche Zwecke unterliegt Vorschriften, die seit 2010 auf EU-Ebene neu geregelt wurden. Seit 2013 gilt in Österreich das Tierversuchsgesetz 2012, das die EU-Richtlinie umsetzt. Im Vorfeld ist abzuklären, ob ein Versuchszweck nicht auch ohne lebende Tiere erreicht werden kann. Jedes Projekt mit Tierversuchen muss genehmigt und dokumentiert werden. Als Tierversuch gilt bereits, wenn einem Tier Blut abgenommen wird.
Tierversuche an Menschenaffen sind in Österreich seit 2006 ohne Ausnahme verboten.

Geschrieben von Sonja Bettel

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