Bei Dämmung und Sanierung in Teilabschnitten ist es sowohl im Hinblick auf einen effizienten Bauablauf als auch in Bezug auf einen effizienten Einsatz der finanziellen Mittel sinnvoll folgenden Reihenfolge der Sanierungsmaßnahmen einzuhalten:
1. Schritt: Dämmung oberste Geschoßdecke
Mit vergleichsweise geringen finanziellen Aufwand lässt sich durch die Dämmung der obersten Geschoßdecke eine deutliche Reduktion des Heizwärmebedarfs erzielen. Rund 20 bis 25 Zentimeter Dämmung gelten heutzutage als Stand der Technik.
2. Schritt: Fenster und Türen tauschen
Die beste Wärmedämmung an der Fassade zeigt wenig Erfolg, wenn durch undichte Fenster und Türen ein Großteil der Wärme verloren geht. Deshalb sollten diese Einbauelemente auf ihre Dichtheit hin genau überprüft werden. Vor einem etwaigen Austausch sollte man alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen, wie zum Beispiel den Einsatz neuer Dichtungsbänder, das Nachstellen der Beschläge oder den Austausch der Verglasung, wenn die Fensterrahmen noch funktionstüchtig sind.
3. Schritt: Dämmung der Kellerdecke
Ist ein Keller vorhanden, der nicht als Wohnkeller ausgebaut ist, dann sorgt die Dämmung der Kellerdecke für warme Füße. Ist in den oberen Geschoßen eine Fußbodenheizung vorhanden, dann kann nach der Dämmung die Vorlauftemperatur der Heizung gedrosselt und alleine schon damit ein erheblicher Einsparungseffekt erzielt werden – bei gleichzeitiger Erhöhung des Wohnkomforts. Eine Dämmstärke von mindestens zehn Zentimetern ist empfehlenswert, soweit das die jeweilige Raumhöhe im Kellergeschoß zulässt.
4.Schritt: Außenwände dämmen
Aus Kostengründen sollte die Dämmung der Außenwände im Zuge der Fassadensanierung passieren. Im Schnitt muss die Außenhaut eines Gebäudes ohnehin alle 20 Jahre erneuert bzw. saniert werden. Ein neuer Anstrich ist die Minimallösung, wenn der darunterliegende Putz noch über ausreichende Festigkeit verfügt. Im Idealfall kann die Dämmung auch direkt auf tragfähige Putzschichten aufgeklebt und zusätzlich mit Fassadenankern gesichert werden.
Werden im Zuge der Fassadensanierung mehr als 20 Prozent der Putzoberfläche eines Hauses erneuert, schreibt die Energie-Einsparverordnung ohnehin die Aufbringung einer zusätzlichen Wärmedämmung vor. Dämmstärken von zwölf bis 15 Zentimeter gelten dabei heute eigentlich als Mindeststandard.
5. Schritt: Optimierung des Heizsystems
Die Sanierung des Heizsystems steht am Ende der thermischen Gebäudesanierung. Durch die erzielten Einsparungen kann das jeweilige Heizsystem wesentlich geringer dimensioniert werden.
Nicht immer muss jedoch gleich der Heizkessel getauscht und die gesamte Energieversorgung umgestellt werden. Auch kleinere Zusatzmaßnahmen zeigen durchaus Erfolg, wie zum Beispiel die nachträgliche Dämmung von Verteilerleitungen, ein modernes Regelungssystem oder auch der alternative Einsatz von Thermostatventilen.