Zusammensetzung der Disziplinarkommission ist verfassungswidrig
Wien (OTS) – Eine aktuelle Entscheidung des VFGH, angestoßen auch durch Ärztekammerliste “Wir sind Ärzte und nicht Kammer” und den Rechtsanwalt Dr. Michael-Paul Parusel, hat nun womöglich weitreichende Folgen: Der Verfassungsgerichtshof hebt jene Bestimmung des Ärztegesetzes auf, wonach die Disziplinarkommission der Ärztekammer auf Vorschlag des Gesundheitsministeriums bestellt wird.
Politisches Tribunal
Bekanntlich wurden während der Corona-Krise zahlreiche Ärzte, die die Regierungsmaßnahmen sachlich kritisierten und sich im Interesse ihrer Patienten den Vorschriften widersetzten, mit willkürlichen und existenzgefährdenden Disziplinaranzeigen eingedeckt. Die nicht-öffentlichen Kommissionen in der Ärztekammer hatten häufig den Anschein einer Scheinverhandlung, wie in autoritären Staaten, wo die Verurteilung bereits vorab beschlossen war. Entsprechend wurden viele kritische Ärzte auch verurteilt. Dabei wurden nicht nur empfindliche und teilweise existentiell bedrohliche Geldstrafen verhängt, sondern mitunter sogar die Ärztelizenz entzogen. Woraufhin DDr. Christian Fiala, Sprecher der Liste “Wir sind Ärzte und nicht Kammer” und andere Ärzte Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht einlegte und u.a. die verfassungswidrige Zusammensetzung dieses kammerinternen “Tribunals” beklagte. Der Verwaltungsgerichtshof wandte sich daraufhin an den VfGH.
Folgen nun zahlreiche Schadensersatzklagen?
Die Kritik der Ärzteliste an der Disziplinarkommission erweist sich nun als gerechtfertigt: Das zeigt auch die nun manifeste, impfbedingte Übersterblichkeit, der massive Geburtenrückgang 9 Monate nach der Impfkampagne, als auch die festgestellte Wirkungslosigkeit des Mund-Nasenschutzes. „Wir haben immer die Willkür dieser Kammerkommission kritisiert und auch deren Verfassungswidrigkeit. Viele unserer Kollegen wurden eingeschüchtert, mundtot gemacht und existenziell bedroht. Ich rechne jetzt damit, dass viele Kollegen auf Basis dieser Entscheidung Schadenersatzansprüche an die Ärztekammer, aber auch an diejenigen Personen stellen werden, die sich dieser Politjustiz angedient und die Einschüchterung der Ärzte mithilfe dieser -nun offiziell verfassungswidrigen- Kommissionen umgesetzt haben – wir werden sie jedenfalls in dieser juristischen Auseinandersetzung unterstützen.“
Diese Behauptung einer „impfbedingten Übersterblichkeit“ entspricht nicht den wissenschaftlichen Erkenntnissen. Siehe zum Beispiel die Untersuchung „COVID-19 and Excess All-Cause Mortality in the US and 20 Comparison Countries, June 2021-March 2022“ veröffentlicht im Journal of the American Medical Association https://jamanetwork.com/journals/jama/fullarticle/2798990, aus der klar hervorgeht, dass eine hohe Übersterblichkeit mit einer GERINGEN Durchimpfungsrate in Verbindung steht. (Deutsche Zusammenfassung: https://www.derstandard.at/story/2000141017712/studie-corona-uebersterblichkeit-haengt-noch-immer-von-impfrate-ab.)