Mehrfach erfolgreich war Marina Hagen-Canaval von Extinction Rebellion Vorarlberg mit ihrer Beschwerde gegen einen Polizisten. Der Verfassungsschutz-Beamte Daniel G. hatte sie am 14.12.2022 bei einer Aktion im Vorarlberger Landtag brutal an den Haaren zu Boden gerissen. Das Vorarlberger Verwaltungsgericht erklärte die Maßnahme für rechtswidrig und rügte das respektlose und herabwürdigende Vorgehen des Beamten scharf. Es tadelte, dass das Handeln des Polizisten auf Voreingenommenheit gegenüber Klima-Aktivist:innen schließen ließe – ein NoGo für die Sicherheitskräfte, die politisch strikt neutral agieren müssen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Vorarlberger Polizei. Eine ordentliche Revision der Entscheidung ist nicht möglich.
Am 14.12. unterbrach eine Gruppe von Extinction Rebellion Vorarlberg auf der Zuschauertribüne des Vorarlberger Landtags die laufende Sitzung. Marina Hagen-Canaval las eine Rede vor. Der Verfassungsbeamte Daniel G. riss sie darauf hin an einem Arm und ihren Haaren zu Boden. Hagen-Canaval legte Beschwerde ein und bekam Recht. Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass die Maßnahme rechtswidrig war: Daniel G. war nicht befugt, einzugreifen. Sein übereifriges Vorgehen war ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung.
Darüber hinaus: Wie Daniel G. vorging, verstieß gegen zentrale Richtlinien für Sicherheitsorgane in einem Rechtsstaat – in Österreich festgehalten in der Richtlinienverordnung für das Einschreiten der Organe des Öffentlichen Sicherheitsdienstes. Durch sein herabwürdigendes Verhalten verletzte er die Menschenwürde Marina Hagen-Canavals – vor allem, weil er eindeutig gewalttätig gegen sie als Frau handelte, indem er sie an ihren Haaren zog. Die Vorarlberger Polizei suchte dafür die Schuld bei Hagen-Canaval wegen der „offenen Tragweise“ ihrer Haare. „Was ist den bitte eine adäquate Frisur, um von der Polizei nicht misshandelt zu werden?“, entrüstete sich Hagen-Canaval (27).
Darüber hinaus liegt es nahe, als Grund dieser inakzeptablen Gewalt durch den Verfassungsschutzbeamten eine ablehnende Haltung gegenüber der Klimabewegung zu verstehen. Staatsorgane müssen aber, vor allem wenn sie Zwangsmittel anwenden, strikt neutral sein. Das Gericht stellt dazu fest: „Gerade bei politisch sensiblen Themen, wie hier die politische Äußerung zum Klimawandel, ist es essenziell, dass Polizeibeamte alles vermeiden, was als Voreingenommenheit aufgrund politischer Aktivitäten aufgefasst werden könnte. Die konkrete Vorgehensweise (Nichtauslassen der Haare, obwohl dies möglich wäre und vom Polizeibeamten auch erkannt werden hätte müssen) kann den Anschein erwirken, der Polizeibeamte hätte die Beschwerdeführerin nur deswegen weiterhin an den Haaren gezogen, weil sich diese politisch aktiv betätigt hat.“
Angela Stellmacher (25) von XR reagierte sehr zufrieden auf dies Entscheidung: „Die Angehörigen von Extinction Rebellion (XR) greifen zum zivilen Ungehorsam, um angesichts der existentiellen Bedrohung durch die Klimakatastrophe auf skandalöse Untätigkeit von politisch Verantwortlichen hinzuweisen. Gerade erst hat UN-Generalsekretät Gutteres festgestellt, dass die Menschheit ‚auf dem elektrischen Stuhl‘ sitzt. Die Rebellinnen und Rebellen von XR stehen für ihre Handlungen ein und engagieren sich für, nicht gegen Rechtsstaat und Demokratie. Die Entscheidung des Vorarlberger Verwaltungsgerichts zeigt: Hass und Gewalt gegen Klima-Aktivistinnen haben auch im Verhalten von Verteter:innen der Exekutive nichts verloren.“
VIDEO des Vorfalls: https://1drv.ms/v/s!AmIz6IU8QWAegbxKhxroP0wTpO3Owg?e=ODK2OH
Foto/Video: XR.