Während sich Staats- und Regierungschefs zur UN-Konferenz zur biologischen Vielfalt in Montreal (COP 15) versammeln, um das „Pariser Abkommen für die Natur“ zu verabschieden, treibt die Europäische Kommission Deregulierungspläne für eine neue Generation von gentechnisch veränderten Pflanzen (neue GVO) voran. Eine neue Übersicht von BUND zu den ökologischen Risiken Neuer Gentechnik und ein aktuelles Briefing von GLOBAL 2000 zeigen: Die Aufhebung der EU-Schutzmaßnahmen für Neue Gentechnik würde direkte und indirekte Gefahren für die Umwelt mit sich bringen. Deregulierung von EU-Gentechnik birgt Gefahren für Biodiversität „Die Anwendung von Neuer Gentechnik (NGT) bei Pflanzen ist weniger präzise als behauptet. Der Anbau von NGT-Pflanzen birgt Risiken für die Artenvielfalt und gefährdet die biologische Landwirtschaft. NGT-Pflanzen werden unweigerlich die industrielle Landwirtschaft, die bekanntlich eine der Hauptursachen für den Verlust der Biodiversität ist, weiter intensivieren“, erläutert Martha Mertens, Sprecherin des Arbeitskreis Gentechnik des BUND und Autorin des BUND-Hintergrundpapiers „Ökologische Risiken neuer Gentechnikverfahren“. Die mit neuen GVO und deren neuen Eigenschaften verbundenen ökologischen Risiken sind vielfältig. Zu den aus bisherigem GVO-Anbau bekannten – von steigendem Pestizidverbrauch bis Auskreuzung – kommen auch spezifische neue Risiken durch die Techniken selbst dazu. „Neue Anwendungen wie Multiplexing, d.h. dass auch mehrere Eigenschaften einer Pflanze gleichzeitig verändert werden können, oder die Produktion neuer Inhaltsstoffe in der Pflanze kommen hinzu, was die Risikoabschätzung aufgrund fehlender Daten deutlich erschwert“, so Martha Mertens weiter. Hierzu gibt es derzeit keine ausreichende unabhängige wissenschaftliche Forschung. Die Umweltschutzorganisationen GLOBAL 2000 und BUND fordern deshalb: Strenge Risikoprüfung, Kennzeichnungen und ökologische Schutzmaßnahmen müssen wie gehabt auch für Neue Gentechnik gesichert bleiben. GLOBAL 2000 und BUND appellieren an die europäischen Umweltminister:innen, sich für strenge Sicherheitsprüfungen einzusetzen, damit NGT-Pflanzen nicht zu einem dramatischen Verlust von Artenvielfalt und ganzen Ökosystemen beitragen. Für das Frühjahr 2023 hat die Europäischen Kommission einen neuen Gesetzesvorschlag für das EU-Gentechnikrecht angekündigt. Brigitte Reisenberger, Gentechniksprecherin von GLOBAL 2000, dazu: „Die EU-Kommission darf nicht 20 Jahre wichtiger Sicherheitsvorschriften über Bord werfen und auf unbelegte Marketing-Behauptungen von Saatgut- und Chemiekonzernen reinfallen, die bereits bei der alten Gentechnik mit falschen Versprechungen und sehr realen Umweltschäden aufgefallen sind.“ Daniela Wannemacher, Expertin für Gentechnikpolitik beim BUND, ergänzt: „Es ist wichtig, dass auch Neue Gentechnik weiter dem Gentechnikrecht unterliegt, vor allem: gekennzeichnet und risikogeprüft wird. Nur so können agrarökologische Ansätze, der Ökolandbau und die ohne Gentechnik wirtschaftende konventionelle Land- und Lebensmittelwirtschaft geschützt werden. Ebenso müssen die negativen Auswirkungen neuer GVO auf die Umwelt weiter berücksichtigt werden.“ Was sind die wirklichen Lösungen? Die agrarökologische Landwirtschaft reduziert drastisch die klimarelevanten Emissionen und den Pestizideinsatz. Sie vermeidet krankheitsanfällige Monokulturen und Bodenerosion, bietet Klimaresilienz, schützt die biologische Vielfalt, und erhöht die Ernährungssicherheit. Dies sind breite systemische Vorteile, die sich nicht alleine auf einzelne genetische Merkmale konzentrieren. Soweit genetische Merkmale nützlich sind, profitiert die konventionelle Züchtung von der Resistenz des gesamten Genoms gegen Schädlinge und Krankheiten und übertrifft weiterhin die gentechnische Veränderung. |
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