Menschenrechte sind für unsere heutige Gesellschaft etwas Selbstverständliches. Aber wenn es darum geht diese zu definieren, fällt das vielen von uns schwer. Doch was sind Menschenrechte überhaupt? Menschenrechte sind jene Rechte, die jedem Menschen aufgrund seines Menschseins gleichermaßen zustehen.
Entwicklung
1948 wurden von den damaligen 56 Mitgliedstaaten der UNO erstmalig Rechte definiert, die jedem Menschen auf der Welt zustehen sollten. So entstand das wohl bekannteste Menschenrechtsdokument „Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (AEMR), welche zugleich das Fundament für den internationalen Menschenrechtschutz bildet. Zuvor war das Thema Menschenrechte lediglich eine Angelegenheit der jeweiligen nationalen Verfassung. Der Beweggrund einer Regelung auf internationaler Ebene war, für Sicherheit und Frieden nach den beiden Weltkriegen zu sorgen.
In dieser Erklärung wurden 30 Artikeln festgelegt, die zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit für alle gelten sollten – unabhängig von Nationalität, Religion, Geschlecht, Alter etc. Wichtige Bestandteile der AEMR sind beispielsweise das Recht auf Leben und Freiheit, Verbot der Folter, Sklaverei sowie des Sklavenhandels, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, usw. Im Jahr 1966 wurden von der UNO zudem zwei weitere Abkommen erlassen: der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Gemeinsam mit der AEMR bilden sie die „International Bill of Human Rights“. Darüber hinaus gibt es noch zusätzliche UNO Konventionen, wie beispielsweise die Genfer Flüchtlingskonvention oder die Kinderrechtskonvention.
Dimensionen und Pflichten in Bezug auf Menschenrechte
Die einzelnen Menschenrechte aus diesen Abkommen lassen sich grundsätzlich in 3 Dimensionen gliedern. Die erste Dimension bildet alle politischen und bürgerlichen Freiheitsrechte ab. Dimension zwei besteht aus den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten. Die Kollektivrechte (Rechte von Gruppen) bilden wiederum die dritte Dimension.
Der Adressat dieser Menschenrechte ist der einzelne Staat, der sich an gewisse Pflichten halten muss. Die erste Pflicht der Staaten ist die Achtungspflicht, d. h., die Staaten müssen die Menschenrechte einhalten. Die Schutzpflicht ist die zweite Pflicht, an die sich die Staaten zu halten haben. Sie müssen Menschenrechtsverletzungen verhindern und falls es bereits zu einer Rechtsverletzung kam, muss der Staat für eine Entschädigung sorgen. Die dritte Pflicht der Staaten ist es, Bedingungen zu schaffen, um Menschenrechte realisieren zu können (Gewährleistungspflicht).
Weitere Regelungen und Abkommen
Neben den Staaten überprüft auch der Menschenrechtsrat in Genf sowie zahlreiche NGOs (z. B. Human Rights Watch) die Einhaltung der Menschenrechte. Human Rights Watch nützt die internationale Öffentlichkeit, um einerseits auf Menschenrechtsverletzungen hinzuweisen und um andererseits Druck auf politische Entscheidungsträger ausüben zu können. Zudem gibt es neben den international geregelten Menschenrechten weitere regionale Menschenrechtsabkommen und Einrichtungen, wie beispielsweise die Europäische Menschenrechtskonvention sowie der europäische Menschenrechtsgerichtshof, die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker und die Amerikanische Konvention über Menschenrechte.
Menschenrechte sind wichtige lang erkämpfte Grundsätze. Ohne sie gäbe es kein Recht auf Bildung, keine Meinungs- oder Religionsfreiheit, kein Schutz vor Gewalt sowie Verfolgung und vielem mehr. Trotz der weitreichend gefassten Konzeption der Menschenrechte finden täglich, auch in westlichen Staaten, Verletzungen und Missachtungen von Menschenrechten statt. Die internationale Beobachtung, Aufdeckung und Berichterstattung über derartige Vorkommnisse erfolgt vor allem durch NGOs (hier insbesondere Amnesty International) und zeigt auf, dass trotz Etablierung der Rechte eine entsprechende Kontrolle der Einhaltung notwendig ist.
Foto/Video: Shutterstock.
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