Fünf junge Menschen, die unmittelbar von der Klimakrise betroffen sind, haben am 21. Juni beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Klage gegen die österreichische und elf weitere europäische Regierungen eingebracht. Grund der Klage ist der Schutz fossiler Brennstoffe durch den erwähnten Energiecharta-Vertrag.
Die Pariser Anwältin Clémentine Baldon vertritt die jungen Kläger*innen: „Mit dem Energiecharta-Vertrag ermöglichen die beklagten Regierungen ihren Unternehmen legitime Klimaschutzmaßnahmen anderer Staaten anzufechten. Dies ist unvereinbar mit internationalen Klimaverpflichtungen im Rahmen des Pariser Abkommens und verstößt gegen die Verpflichtungen der Europäischen Menschenrechtskonvention.“
Die Klage ist die erste, die den Energiecharta-Vertrag mit den dramatischen Folgen für die Klimaopfer in Verbindung bringt. Sollte die Klage vor dem EGMR erfolgreich sein, könnte der Gerichtshof erklären, dass die Staaten Hindernisse für mehr Klimaschutz – wie eben den ECT – beseitigen müssen.