Illegaler Fallenfang aufgedeckt! Zwei Fälle in Niederösterreich #tierschutz #bundesjagdgesetz
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Der Vogelfang mit diesen Krähenfallen ist eigentlich verboten, doch versuchen einige Bundesländer das Verbot mit eigenen Verordnungen zu umgehen. Zwei Krähen wurden mit abgeschnittenen Schwungfedern aufgefunden. Sie konnten so nicht fliegen und wurden vermutlich als Lockvögel eingesetzt. Zwei Elstern in einer anderen Falle waren bereits stark geschwächt, ein weiteres Tier war schon in der Falle verstorben – dabei müssten die Fallen mindestens 1 mal am Tag kontrolliert werden.
Wir fordern ein einheitliches Jagdgesetz in Österreich, das endlich auch die Wichtigkeit von Tierschutz, Artenschutz und Naturschutz berücksichtigt!
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