Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Brau Union Österreich AG (Brau Union) wegen einer Werbung für Gösser-Bier geklagt. Die Brau Union bewarb das von ihr erzeugte und vertriebene Bier sowohl auf der Verpackung als auch in TV-Werbespots mit Slogans wie „CO2 neutral gebraut“, „Wir brauen seit 2015 zu 100% CO2 neutral“ oder „100% des Energiebedarfs für den Brauprozess kommen aus erneuerbaren Energien“. Nach Rechtsauffassung des VKI ist diese Werbung irreführend. Das Landesgericht (LG) Linz bestätigte nun die Einschätzung des VKI. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Im März 2021 wurde das Projekt Greenwashing-Check www.vki.at/greenwashing gestartet, bei dem es sich der VKI zur Aufgabe macht, grüne Versprechen von Unternehmen, Labels und Produkten unter die Lupe zu nehmen. Anfang 2022 stieß der VKI auf eine Werbung der Brau Union, der zufolge Gösser-Bier zu 100 Prozent CO2-neutral gebraut werde. Bei näherer Betrachtung stellte sich allerdings heraus, dass vor- und nachgelagerte Produktionsprozesse, insbesondere der energieintensive Prozess des Mälzens, nicht Teil der Rechnung waren.
Nach Ansicht des VKI verstehen Konsument:innen unter „Brauen“ für gewöhnlich aber den gesamten Herstellungsprozess des Bieres (ab Ernte). Anders sah das die Brau Union, die den Standpunkt vertrat, dass das Mälzen technisch gesehen nicht zum Brauvorgang gehöre, sondern darunter nur die Verarbeitung von Wasser, Hopfen und Malz zu verstehen sei.
Im Juni 2022 reichte der VKI im Auftrag des Sozialministeriums Klage ein. Im Verfahren war strittig, ob der Brauprozess auch die für die Biererzeugung notwendige Herstellung des Malzes umfasst. Denn die Brau Union bzw. die Brauerei Göss erzeugt das Malz nicht selbst, sondern kauft es bei Mälzereien an bzw. lässt es von diesen herstellen. Die dafür erforderliche Wärme wird überwiegend aus Erdgas gewonnen. „Die Herstellung des Malzes ist nicht Co2‑neutral. Das Mälzen verursacht einen erheblichen Teil der CO2-Belastung, die im Rahmen des Brauprozesses entsteht, nämlich rund 30 Prozent“, ergänzt Dr. Barbara Bauer, zuständige Juristin im VKI.
Das LG Linz gab dem VKI nun Recht: Selbst wenn das Mälzen im technischen Sinn nicht Teil des Brauprozesses sei, würden durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher:innen keine präzise Abgrenzung vornehmen, Dabei legte das Gericht der Brau Union insbesondere zur Last, dass bei der Erläuterung des Brauprozesses auf der Gösser-Homepage das Mälzen sogar explizit als Teil des Brauprozesses dargestellt wird.
„Wir begrüßen alle unternehmerischen Ambitionen und Beiträge zum Klimaschutz und selbstverständlich auch jene von Gösser. Dennoch ist es wichtig, Bewusstsein für klare und transparente Kommunikation in diesem Bereich zu schaffen. Dem Trend, undifferenziert mit umweltbezogenen Begriffen zu werben und diese damit zunehmend zu verwässern, muss entgegengewirkt werden“, erläutert Dr. Barbara Bauer.
Nicht bestätigt hat das Gericht die Rechtsauffassung des VKI, dass ein Herausstellen einzelner CO2-neutraler Produktionsschritte stets irreführend sei, sofern sie nicht in Relation zur insgesamt vom Produkt verursachten Klimabelastung gesetzt werden. Dazu Dr. Barbara Bauer: „Am Ende des Tages ist für den Klimaschutz der CO2‑Fußabdruck, den das Produkt insgesamt verursacht, entscheidend. Daher ist dies auch die wesentliche Kennzahl zur Einschätzung der Klimafreundlichkeit eines Produkts, ohne deren Kenntnis die Konsument:innen sich kein realistisches Bild machen können.“ Der VKI hat in diesem Punkt Berufung erhoben.
Die Brau Union hat das Urteil vollumfänglich angefochten.
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