Die Gemeinwohl-Ökonomie Österreich begrüßt den Beschluss des EU-Parlaments zur Lieferkettengesetz-Richtlinie CSDDD und nennt Verbesserungspunkte
Die GWÖ-Bewegung in Österreich begrüßt den Beschluss des EU-Parlaments seiner Position zur CSDDD, der Lieferkettengesetz-Richtlinie. Das Plenum folgte bis auf in einem Punkt – Art. 26 – weitgehend dem Vorschlag des federführenden Rechtsausschusses, mehrere Verwässerungsversuche wurden abgewendet. Dennoch könnte die Regulierung vereinfacht werden, indem die beiden “CS”-Richtlinien CSRD und CSDDD zusammengelegt werden, wie es die Gemeinwohl-Bilanz bereits vorsieht.
„Ein erster Schritt in die richtige Richtung“
„Mit der CSDDD wird ein weiterer Pflock auf dem Feld der internationalen Verantwortung der Wirtschaft eingeschlagen“, begrüßt Christian Felber, Initiator der Gemeinwohl-Ökonomie-Bewegung, die Position des EU-Parlaments, zumal aus der Sicht der GWÖ globale Wirtschaftsfreiheiten und -Rechte sowie entsprechende Pflichten und Verantwortung zwei Seiten einer Medaille sein müssen. Bezeichnender Weise fiel nun ausgerechnet der Artikel 26 der CSDDD dem Parlamentsvotum zum Opfer, der das Management direkt in die Verantwortung zur Überwachung der Sorgfaltspflichten genommen hätte. Übrig blieb nur Artikel 25, der das Management zur „Beachtung“ von Risiken bezüglich der Menschenrechte sowie des Umwelt- und Klimaschutzes verpflichtet. „Das ist deutlich weniger als die einklagbare Pflicht zur Überwachung der entsprechenden Sorgfaltspflichten, und die Tatsache, dass der Rat in seiner Position auch Artikel 25 streichen will, zeigt, wie wenig die EU-Gesetzgebungsorgane bereit sind, internationale Konzerne ernsthaft in die Pflicht zu nehmen“, so Felber. Positiv vermerkt die GWÖ, dass die Schwelle der betroffenen Unternehmen – deutlich niedriger als im deutschen Lieferkettengesetz – auf 250 Mitarbeitende gesenkt wurde und dass der Finanzsektor nicht ausgeklammert wurde. „Alles in allem ist es ein Anfang, der in die richtige Richtung geht“, so Felber. Die GWÖ setzt sich nun dafür ein, dass im Trilog zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission ein möglichst ambitionierter finaler Text der CSDDD herauskommt.
CSRD und CSDDD könnten auch zusammengelegt werden
Für die Zukunft befürchtet Felber ein Stückwerk an zu vielen, zu umfangreichen und nicht gut aufeinander abgestimmten neuen Regulierungen wie neben den beiden „CS“-Richtlinien CSRD und CSDDD auch die Taxonomie, die Finanzmarkt-Offenlegungsverordnung, die Anti-Greenwashing-Initiative und andere. „Es ginge auch einfacher“, so Felber, „indem die unternehmerische Nachhaltigkeitsperformance einmalig und quantitativ vergleichbar für alle Stakeholder gemessen wird. Dann könnten alle Stakeholder – Finanzierer, öffentliche Einkäufer, Wirtschaftsförderer und Konsument*innen – sich daran orientieren.
Die Gemeinwohl-Bilanz leistet bereits diesen „einen Guss“, der nicht nur Transparenz schaffen würde, sondern auch die Möglichkeit zur Verknüpfung mit positiven und negativen Anreizen für z. B. besonders klimafreundliche oder -schädliche Unternehmen. Auch die Integration der direkten Verantwortung des Managements für den Schutz der Menschenrechte wäre problemlos möglich“, so Felber abschließend.
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