Die Gemeinwohl-Ökonomie antwortete auf die Einladung des Bundesministeriums für Justiz um Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für die Revision der Richtlinie über nicht-finanzielle Berichterstattung (CSRD). Eine breite Allianz aus 86 Unternehmen, 3 Gemeinden und der FH Burgenland äußert umfassende Kritik am Entwurf der Richtlinie und fordert einen Vorausgang Österreichs. Alle Unternehmen sollten berichtspflichtig sein, die Berichte vergleichbar sein, extern auditiert werden und Unternehmen mit guten Nachhaltigkeitsleistungen durch rechtliche Anreize besser gestellt werden.
Ein breites und wachsendes Bündnis aus Unternehmen, Gemeinden und Bildungseinrichtungen ging diese Woche in Wien gemeinsam an die Öffentlichkeit, um eine deutliche Verbesserung der EU-Richtlinie über nicht-finanzielle Berichterstattung einzufordern. Das Bundesministerium für Justiz hatte am 23. April die interessierten Parteien eingeladen, ihre „Anmerkungen“ zum Entwurf der EU-Kommission zu übermitteln. Diese Frist endete am 15. Juni. Die GWÖ-Bewegung begrüßt grundsätzlich die Weiterent-wicklung der aktuellen NFRD zur Corporate Sustainability Reporting Directive, sieht aber weiterhin eine ganze Reihe von Schwachstellen, die entweder noch im weiteren EU-Gesetzgebungsverfahren oder durch eine ambitionierte Umsetzung in Österreich behoben werden könnten – durch einen Vorausgang Österreichs.
Hier sind die 6 Verbesserungsvorschläge der Gemeinwohl-Ökonomie:
- Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sollte auf alle Unternehmen, die auch der finanziellen Berichtspflicht unterliegen, ausgeweitet werden.
- Soziale und ökologische Standards sollten direkt von den Gesetzgebern oder alternativ von einem Multi-Stakeholder-Gremium definiert und festgelegt werden, unter Heranziehung der ambitioniertesten Berichtsrahmenwerke.
- Die Gemeinwohl-Bilanz ist ein nach wissenschaftlichen Kriterien vorbildlicher Nachhaltigkeitsbericht-Standard, der in die EU-Richtlinie und jedenfalls in das österreichische Umsetzungsgesetz einfließen sollte
- Nachhaltigkeitsberichterstattung soll zu quantifizierten und vergleichbaren Ergebnissen führen, die sichtbar auf Produkten, Websites und im Firmenregister aufscheinen, damit Konsument*innen, Investor*innen und die allgemeine Öffentlichkeit sich ein ganzheitliches Bild von Unternehmen machen und informierte Entscheidungen treffen können.
- Die Inhalte von Nachhaltigkeitsberichten sollen – gleich wie die Finanzberichte – extern auditiert und mit dem Prüfvermerk „hinreichende Sicherheit“ (reasonable assurance) versehen werden.
- Die Nachhaltigkeitsperformance von Unternehmen soll an rechtliche Anreize geknüpft werden, um die Marktkräfte zur Förderung gesellschaftlicher Werte zu nützen und verantwortlichen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, z. B. über öffentliche Beschaffung, Wirtschaftsförderung oder Steuern.
v.l.n.r.: Bgm. Rainer Handlfinger, Astrid Luger, Christian Felber, Manuela Raidl-Zeller, Erich Lux, Amelie Cserer
Die Gemeinwohl-Ökonomie-Bewegung übermittelte fristgerecht am 15. Juni die von 86 Unternehmen, 3 Gemeinden, 1 Hochschule und 10 prominenten Privatpersonen unterzeichnete Stellungnahme an das Justizministerium.
Informationen:
Über die Gemeinwohl-Ökonomie
Die weltweit agierende Gemeinwohl-Ökonomie-Bewegung nahm 2010 in Wien ihren Anfang und basiert auf den Ideen des österreichischen Publizisten Christian Felber. Die GWÖ versteht sich als Wegbereiterin für eine gesellschaftliche Veränderung in Richtung eines verantwortungsbewussten, kooperativen Miteinanders im Rahmen eines ethischen Wirtschaftens. Erfolg wird nicht primär an finanziellen Kennzahlen gemessen, sondern mit dem Gemeinwohl-Produkt für eine Volkswirtschaft, mit der Gemeinwohl-Bilanz für Unternehmen und mit der Gemeinwohl-Prüfung für Investitionen. Aktuell umfasst die GWÖ weltweit rund 11.000 Unterstützer*innen, 5.000 Aktive in 200 Regionalgruppen, etwa 800 bilanzierte Unternehmen und andere Organisationen, über 60 Gemeinden und Städte sowie 200 Hochschulen weltweit, die die Vision der Gemeinwohl-Ökonomie verbreiten, umsetzen und weiterentwickeln. An der Universität Valencia wurde 2017 ein GWÖ-Lehrstuhl eingerichtet, in Österreich brachte die Genossenschaft für Gemeinwohl 2019 ein Gemeinwohlkonto auf den Markt, und im Herbst 2020 wurden im Kreis Höxter (DE) die drei ersten Städte gemeinwohlbilanziert. Seit Ende 2018 gibt es den Internationalen GWÖ-Verband mit Sitz in Hamburg. Der EU-Wirtschafts- und Sozialausschuss nahm 2015 eine eigeninitiierte Stellungnahme zur GWÖ mit 86 Prozent Stimmenmehrheit an und empfahl ihre Umsetzung in der EU.
Rückfragen gerne an: [email protected]. Weitere Infos finden Sie auf www.ecogood.org/austria.
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