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Erster Klimafall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte | Greenpeace int.

Straßburg – Heute schreiben die Senior Women for Climate Protection Switzerland und vier Einzelklägerinnen Geschichte mit dem ersten Klimafall, der vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, Frankreich, verhandelt wird. Der Fall (Verein KlimaSeniorinnen Schweiz und andere gegen die Schweiz, Antrags-Nr. 53600/20) wird einen Präzedenzfall für alle 46 Staaten des Europarats schaffen und entscheiden, ob und inwieweit ein Land wie die Schweiz seine Treibhausgasemissionen zum Schutz der Menschenrechte stärker reduzieren muss.

Die 2038 Senior Women for Climate Protection Switzerland haben ihre Regierung 2020 vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebracht, weil ihr Leben und ihre Gesundheit durch Hitzewellen bedroht sind, die durch den Klimawandel angeheizt werden. Der EGMR hat beschleunigt ihr Fall, der in seiner Großen Kammer mit 17 Richtern verhandelt wird.[1][2] Die Seniorinnen für Klimaschutz Schweiz werden von Greenpeace Schweiz unterstützt.

Anne Mahrer, Co-Präsidentin von Senior Women for Climate Protection Switzerland, sagte: „Wir haben Klage eingereicht, weil die Schweiz viel zu wenig tut, um die Klimakatastrophe einzudämmen. Steigende Temperaturen haben bereits gravierende Auswirkungen auf unsere körperliche und geistige Gesundheit. Der große Anstieg der Hitzewellen macht uns älteren Frauen krank.“

Rosmarie Wydler-Wälti, Co-Präsidentin von Senior Women for Climate Protection Switzerland, sagte: „Die Entscheidung, die Anhörung vor der Großen Kammer des Gerichts abzuhalten, unterstreicht die grundlegende Bedeutung des Verfahrens. Der Gerichtshof hat die Dringlichkeit und Wichtigkeit erkannt, eine Antwort auf die Frage zu finden, ob Staaten die Menschenrechte älterer Frauen verletzen, indem sie nicht die notwendigen Klimaschutzmaßnahmen ergreifen.“

Cordelia Bähr, Anwältin der Senior Women for Climate Protection Switzerland, sagte: „Ältere Frauen sind extrem anfällig für die Auswirkungen von Hitze. Es gibt stichhaltige Beweise dafür, dass sie aufgrund von Hitze einem erheblichen Todesrisiko sowie Gesundheitsschäden ausgesetzt sind. Dementsprechend reichen die durch den Klimawandel verursachten Schäden und Risiken aus, um die positiven Verpflichtungen des Staates zum Schutz ihres Rechts auf Leben, Gesundheit und Wohlergehen, wie sie in den Artikeln 2 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert sind, zu erfüllen.“

Die Klage der Schweizer Seniorinnen für Klimaschutz ist eine von drei Klimaschutzklagen, die derzeit vor der Grossen Kammer hängig sind.[3] Die beiden anderen Klagen sind:

  • Carême gegen Frankreich (Nr. 7189/21): Dieser Fall – der ebenfalls heute, 29. März, nachmittags vor dem Gericht verhandelt werden soll – betrifft eine Beschwerde eines ortsansässigen und ehemaligen Bürgermeisters der Gemeinde Grande-Synthe, der geltend macht, dass Frankreich dies getan habe unzureichende Maßnahmen ergriffen haben, um den Klimawandel zu verhindern, und dass dieses Versäumnis eine Verletzung des Rechts auf Leben (Artikel 2 der Konvention) und des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Artikel 8 der Konvention) nach sich zieht.
  • Duarte Agostinho und andere gegen Portugal und andere (Nr. 39371/20): Dieser Fall betrifft die umweltschädlichen Treibhausgasemissionen aus 32 Mitgliedstaaten, die nach Ansicht der Antragsteller – portugiesische Staatsangehörige im Alter zwischen 10 und 23 – zum Phänomen der globalen Erwärmung beitragen, was unter anderem zur Folge hat bei Hitzewellen, die das Leben, die Lebensbedingungen, die körperliche und geistige Gesundheit der Antragsteller beeinträchtigen.

Auf der Grundlage der drei Fälle des Klimawandels soll die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte definieren, ob und in welchem ​​Umfang Staaten Menschenrechte verletzen, indem sie es versäumen, die Auswirkungen der Klimakrise abzumildern. Dies wird weitreichende Folgen haben. Es wird ein Leiturteil erwartet, das einen verbindlichen Präzedenzfall für alle Mitgliedsstaaten des Europarates schaffen wird. Damit ist frühestens Ende 2023 zu rechnen.

Quelle
Fotos: Greenpeace

Geschrieben von Option

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