Über 80 Prozent aller Österreicher kaufen Bio-Lebensmittel, belegt die Statistik Austria. Zuletzt erreichte der Umsatz in Österreich über 1,2 Milliarden Euro (2011), in Deutschland sind längst 7,03 Milliarden Euro (2012) erreicht. Zahlen, die eindeutig belegen, dass Bio keine Marktnische ist, sondern Anspruch einer breiten Mehrheit.
Aber, was macht Bio zu Bio? Was ist von der Vielzahl an Bio-Gütesiegel wirklich zu erwarten? Und wo reihen sich da die Bio-Marken der Lebensmittelketten ein? Option bringt hier einen Überblick zum Thema Bio-Gütesiegel.
Bio-Gütesiegel der EU
Die EU-Richtlinien
Die offizielle EU-Definition lautet: „Biologische Landwirtschaft ist ein landwirtschaftliches System, das Konsumenten, mit frischen, geschmackvollen und authentischen Lebensmitteln versorgt, wobei gleichzeitig natürliche Lebenskreisläufe respektiert werden.“
Für Erzeuger gilt: Mehrjährige Fruchtfolgen als Voraussetzung für eine effektive Nutzung von lokal verfügbaren Ressourcen. Verbot von chemisch synthetischer Pflanzenschutzmittel und synthetischer Düngemittel sowie äußerst eingeschränkter Gebrauch von Tierantibiotika, Lebensmittelzusatzstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen. Absolutes Verbot für die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen. Nutzung von lokal vorhandenen Ressourcen für Dünger und Futter. Pflanzen- und Tierarten, die krankheitsresistent und an lokale Bedingungen angepasst sind. Aufzucht von Nutztieren in Freilauf- und Freilufthaltung sowie ihre Versorgung mit Biofutter. Artgerechte Tierhaltungspraktiken.
Für Verarbeiter gilt: Strenge Beschränkung der Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsmittel. Strenge Beschränkung chemisch synthetisierter Zusatzstoffe. Verbot von gentechnisch veränderten Organismen.
Dazu wurden folgende Verordnungen festgelegt: Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007, Verordnung (EG) Nr. 967/2008 des Rates vom 29. September 2008, Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission vom 5. September 2008, Verordnung (EG) Nr. 1254/2008 der Kommission vom 15. Dezember 2008.
Demeter – die höchste Bio-Qualität
Demeter steht für Produkte der Biologisch-Dynamischen Wirtschaftsweise. Darunter wiederum wird Landbau, Viehzucht, Saatgutproduktion und Landschaftspflege nach anthroposophischen Grundsätzen – einer gewissen Spiritualität – verstanden. Kurz und bündig: Höchstmögliche Natürlichkeit wird angestrebt.
Die Richtlinien sind sehr umfassend und können hier nachgelesen werden.
Jährlich werden die Demeter Betriebe zusätzlich zu einer Bio-Kontrolle auf die Einhaltung der Demeter Richtlinien überprüft. Außerdem findet bei Erzeugerbetrieben mindestens einmal pro Jahr verbindlich ein Betriebsentwicklungsgespräch statt.
Bio-Gütesiegel Österreich
Austria Bio Garantie
Die Austria Bio-Garantie ist eine zugelassene Kontrollstelle für biologisch produzierte Lebensmittel. Das rot-grün-weiße kreisrunde Logo trägt ähnlich dem EU-Bio-Gütesiegel einen Buchstaben- und Zahlencode. Das Siegel erfüllt die EU-Bio-Verordnung und wird jährlich – auch in Stichproben – überprüft. AT steht für Österreich, Bio für die Bio-Kontrollstelle und die dreistellige Zahl bildet den Standort.
AMA – Österreichs Bio-Gütesiegel
Das AMA-Gütesiegel gibt es in zwei Varianten: Das AMA-Biozeichen mit Herkunftsangabe in rot-weiß-rot sowie schwarz-weiß ohne Herkunftsangabe. Beim roten Bio-Gütesiegel darf maximal ein Drittel der Bio-Rohstoffe außerhalb von Österreich stammen. Garantiert werden bei beiden Bio-Gütesiegel u.a. 100-Prozent Rohstoffe aus biologische Landwirtschaft, keine Gentechnik oder chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel.
Neben dem EU-Bio-Logo muss die Kontrollnummer und/oder der Name der Bio-Kontrollstelle angeführt sein. Beispiel: AT-BIO-301 AT = Sitz der Bio-Kontrollstelle 3 = Bundesland (in diesem Fall NÖ) 01 = Nummer der Kontrollstelle)
In Österreich regeln die Verordnungen Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und Verordnung (EG) Nr. 889/2008 die Bio-Vorschriften.
Bio Austria
Bio Austria ist der Zusammenschluss österreichischer BiobäuerInnen und vereinigt die österreichischen Bioverbände. Das Logo befindet sich vorwiegend auf Produkten von bäuerlichen Bio-Produzenten. Die Bio Austria-Richtlinien gehen in wesentlichen Punkten weit über die EU-Bio-Verordnung hinaus.
Das Fazit schon an dieser Stelle, da das Studium der umfangreicher Informationen beinahe Kopfschmerzen bereitet und schon deshalb nur für jene ist, die es ganz genau wissen wollen: Grundsätzlich gilt für die gesamte EU das grüne Bio-Gütesiegel. Damit gekennzeichnete Produkte erreichen eine sehr hohe Qualität, auch im Sinne der biologischen Landwirtschaft. Trotzdem steht dieses Bio-Gütesiegel sicherlich nicht für absolute Natürlichkeit: Zusatzstoffe sind bedingt erlaubt, über einige Interpretationen, etwa was nun als artgerecht gilt, lässt sich ausreichend diskutieren. Wer darüber hinaus einen möglichst hohen Grad an Natürlichkeit wünscht, dem seien Demeter-Produkte empfohlen.
Bio-Gütesiegel Deutschland
Deutsches Biozeichen
Deutsche Lebensmittel sind seit Jahren stark am österreichischen Markt verankert. An vielen deutschen Bio-Produkten ist das sechseckige, grüneingerahmte deutsche Bio-Siegel abgedruckt. Es steht für artgerechte Tierhaltung, zudem ist der Einsatz von Gentechnik und synthetischen Pflanzenschutzmitteln verboten. Das Zeichen ist zwar gesetzlich nicht Pflicht, ist aber eine sichere Orientierung, dass die Erzeugnisse aus kontrolliertem ökologischem Landbau stammen.
Bioland
Bioland ist ein deutscher Anbauverband. Deutsche Landwirte, Gärtner, Obsterzeuger Winzer und Imker vermarkten unter dem Verbandszeichen ihre Produkte. Die Bioland-BäuerInnen unterlegen strengen Richtlinien die oft weit über die gesetzlichen Mindeststandards für Bio-Produkte hinaus gehen. Der umfangreiche Katalog ist hier nachzulesen.
Ecovin
Der Bundesverband für ökologischen Weinbau oder kurz Ecovin steht für die Erzeugung von Biotrauben-, traubensaft-, wein-, sekt-, weinessig-, und Weindestillaten. Auch hier gilt die EU-Basisverordnung EG 834/2007 und deren Durchführungsbestimmungen EG 889/2008. Allerdings übertreffen die strengen Ecovin-Vorgaben die EU-Richtlinien.