Es gibt eine erstaunliche Synchronizität zwischen einem Gerichtsurteil, welches die deutschen Grenzwerte in Frage stellt und einem Vorstoss der Bundesregierung zur Beschleunigung des Mobilfunkausbaus…
Ein beachtliches Urteil
Die Justiz wacht auf
Das juristsche Vorgehen gegen einen Mobilfunkmast in Bonheim bei Mainz zieht beachtliche Kreise:
1. Das Ganze wird als solidarische Klage organisiert, d.h. In diesem Falle tritt ein betroffenes Ehepaar als klagende Partei auf, sie werden dabei von Anderen, auch finanziell unterützt. Damit bleibt das finanzielle Risiko nicht am Kläger alleine hängen und die Unterstützer können in der Klage mit erwähnt werden, damit bekommt das Ganze mehr Gewicht!
Dies ist ein Möglichkeit für weitere Fälle, da es bei uns, im Gegensatz zur USA, keine Möglichkeit der Sammelklage gibt, bei der sich mehrere Kläger zusammentun, um gemeinsam juristisch gegen Missstände vorzugehen.
2. Nachdem die Klage vom Verwaltungsgericht (VG) Mainz wegen angeblicher Formfehler zurück gewiesen wurde, haben die Kläger dagegen beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz Beschwerde eingelegt. Das OVG hat die Rechtmässigkeit der Klage bestätigt und aufgrund der in der Begründung mit eingereichten Studien das VG angewiesen, zu überprüfen, inwieweit die in Deutschland geltenden Grenzwerte vor Geundheitsgefahren schützen.
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Leider ist der Artkel unvollständig, da es beim Posten technische Probleme gab….
Die deutsche Regierung plant auf Betreiben der FDP ein Gesetz zur Beschleunigung des Mobilfunkausbaus, der angeblich von „öffentlichem Interesse“ sei. Belange von Naturschutz und Gesundheitsvorsorge sollen aus dem Weg geräumt werden. Es soll eine „totale Digitalisierung“ durchgesetzt werden. Man fragt sich, inwieweit das zum Einen wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen und zum Anderen, ob da nicht „hintenrum“ eine totale Überwachung, wie in China realisiert werden soll…
weitere Info:
https://www.elektro-sensibel.de/artikel.php?ID=248