Ende November wurde im EU-Parlament dem Recht auf Reparatur in Europa der Weg geebnet. Das Europäische Parlament fordert von der EU-Kommission umfangreiche Maßnahmen gegen vorzeitige Obsolzenz und für nachhaltige, reparierbare Produkte.
Der 25. November war ein wichtiger Tag für die Reparaturbewegung in Europa: Mit dem Beschluss zu “einem nachhaltigeren Binnenmarkt für Unternehmen und Verbraucher” fordert das EU-Parlament von der Kommission umfangreiche Maßnahmen für nachhaltige Produkte und Geschäftsmodelle. Der Beschluss wurde vom französischen Europaabgeordneten David Cormand (Grüne/EFA) entworfen. 705 Abgeordnete stimmten ab, angenommen wurde der Vorschlag schließlich mit 395 Stimmen dafür – bei 94 Gegenstimmen und 207 Enthaltungen. Der gesamte Text kann hier nachgelesen werden.
Verwässerungsversuch erfolgreich abgewandt
Dem Erfolg ging eine hitzige Debatte voraus, in der konservative und liberale Parteien versuchten, die ursprüngliche, ehrgeizigere Version des Berichts zu verwässern. Im Vorfeld der Abstimmung hat sich die Right to Repair Koalition gemeinsam mit ihren Mitgliedern wie RepaNet, dem Reparaturnetzwerk Wien und dem Reparatur- und Service-Zentrum R.U.S.Z bei den Abgeordneten zum EU-Parlament für die Beibehaltung der ursprünglichen Forderungen starkgemacht. Dafür wurden Mailings an die Abgeordneten im EU-Parlament verschickt. Die Bemühungen haben Früchte getragen und der Vorschlag wurde angenommen, wenn zum Teil auch sehr knapp: Die Abstimmung zu Obsoleszenz wurde nur mit einem Vorsprung von zwei Stimmen entschieden.
Kennzeichnung von Reparierbarkeit – Förderung von Wiederverwendung
Was bedeutet diese Abstimmung nun konkret? Gefordert wird die verpflichtende Kennzeichnung von Reparierbarkeit und Lebensdauer auf Produkten. Alle Praktiken, die die Lebensdauer eines Produkts effektiv verkürzen, sollen zu der Liste der verbotenen unlauteren Geschäftspraktiken hinzugefügt werden. Darüber hinaus soll die Kommission unter anderem prüfen, ob die gesetzlich vorgeschriebene Garantiedauer verlängert werden kann und wie Verbraucher*innen besser über wirksame und durchsetzbare Rechtsmittel aufgeklärt werden können. Das “Recht auf Reparatur” soll unter anderem eine Standardisierung von Ersatzteilen begünstigen und Verbraucher*innen kostenlosen Zugang zu Reparaturanleitungen geben. Das Europaparlament fordert außerdem eine “umfassende Strategie zur Förderung einer Kultur der Wiederverwendung”. So soll unter anderem die Zerstörung nicht verkaufter oder nicht verschlissener Waren in Zukunft verhindert werden. Unabhängige Werkstätten und Reparaturbetriebe sollen unterstützt werden, die Garantieübertragung für Gebrauchtwaren soll ermöglicht werden. All dies soll zu neuen und nachhaltigen Geschäftsmodellen führen, und so lokale Arbeitsplätze schaffen.
Dieses umfangreiche Forderungspaket ist ein historischer Vorstoß für die Reparaturbewegung. Berichterstatter David Cormand (Grüne/EFA, Frankreich): „Mit der Annahme dieses Berichts sendet das Europäische Parlament eine klare Botschaft aus: Eine harmonisierte obligatorische Kennzeichnung mit Angaben zur Haltbarkeit und der Kampf gegen vorzeitiges Veralten auf EU-Ebene sind der Weg in die Zukunft.“ Nun liegt der Ball bei der EU-Kommission: „Die Europäische Kommission muss nun diese Dynamik nutzen und 2021 ein Kennzeichnungssystem für die Reparierbarkeit von elektronischen Geräten sowie Reparierbarkeitsstandards für Computer vorschlagen“, erklärte Chloé Mikolajczak, Sprecherin der Right to Repair-Kampagne.
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Zum angenommenen Bericht auf der Website des Europäischen Parlaments
Right to Repair News: Fight against premature obsolescence at risk in EU Parliament vote
RepaNews: Mehr Resilienz durch ein Recht auf Reparatur
RepaNews: RepaNet ist Teil der „Right to Repair“-Koalition
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