Wahrscheinlich ist es für viele von uns ein Thema, das wir gerne aufschieben oder uns erst gar nicht damit beschäftigen. Es gibt gute Gründe, sich dennoch damit auseinanderzusetzen: Was wird bleiben? Wie viel bleibt und wem soll es zugutekommen?
Wer Freunden, Nachbarn oder gemeinnützigen Organisationen etwas hinterlassen möchte, muss in jedem Fall ein Testament machen. Nur mit einem gültigen Testament entscheidet man selbst, was mit dem Vermögen, ganz egal, ob groß oder klein, nach dem eigenen Ableben passiert. Liegt kein Testament vor und gibt es keine gesetzlichen Erben, fällt die Erbschaft automatisch an den Staat.
Um sich noch zu Lebzeiten selbst in Ruhe – ohne Namensnennung, kostenfrei und ortsunabhängig – Klarheit über seinen eigenen Nachlass verschaffen zu können, bietet die Kindernothilfe Interessierten einen Online-Testamentsrechner an.
In diesen Testamentsrechner kann man anonym Verwandtschaftsverhältnisse eingeben und damit die jeweils den einzelnen Personen zustehenden gesetzlichen Mindestsanteile am Erbe automatisch berechnen. Zusätzlich erhält man auch Auskunft darüber, über welchen Teil seines Vermögens im Nachlass frei verfügt werden kann. Selbstverständlich ist der Rechner kein Ersatz für eine Rechtsberatung durch einen Notar.
Für weitere Informationen steht Fr. Schachner von der Kindernothilfe gerne zur Verfügung.
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