„Die EU-Kommission will für den überwiegenden Teil der ‚Neue Gentechnik‘-Pflanzen die bewährten Regeln für Risikobewertung, Zulassungsverfahren und Kennzeichnungspflicht abschaffen. Das wäre das Ende für Transparenz und Wahlfreiheit im Lebensmittelsektor,“ erklärte Florian Faber, Geschäftsführer des Wirtschaftsverbands ARGE Gentechnik-frei.
Lebensmittel könnten dadurch teurer werden
Der Lebensmittelhandel ist besorgt, dass die EU-Kommission die wissenschaftliche Risikobewertung, das Vorsorgeprinzip, die Rückverfolgbarkeit und die Kennzeichnung für NGT vollständig aufheben wird. Dies würde zu erheblichen Kostensteigerungen in der gesamten Wertschöpfungskette führen, die nur die Gentechnikfreien und biologischen Lebensmittelketten und nicht die Verursachern trifft. Es ist wahrscheinlich, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher die großen Preissteigerungen bei hochwertigen Produkten wie Bio und „Ohne Gentechnik“ tragen müssen. Dies ist eine Belastung, die in Zeiten hoher Inflation nicht akzeptiert werden darf.
Die „Ohne Gentechnik“- und die Bio-Produktion seien europaweit boomende Erfolgsmodelle und dürfen durch eine Deregulierung des bewährten Rechtsrahmens nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Allein in Deutschland stehen Lebensmittel ohne Gentechnik bei einem Jahresumsatz von rund 30 Mrd. Euro (16. Mrd. Euro „Ohne Gentechnik“, 14 Mrd. Euro Bio); In Österreich sind es rund 4,5 Mrd. Euro (2,5 Mrd. „Ohne Gentechnik hergestellt“, 2 Mrd. Bio).
Auswirkung der Neuen Gentechnik-Patente unklar
Im Gesetzesvorschlag ist nicht klar, welche Auswirkungen die Patente, die von den NGT-Herstellern angestrebt werden, auf NGT-Pflanzen haben werden. Es gibt große Bedenken hinsichtlich Pflanzenpatenten, da sie einen erheblichen Einfluss auf den Saatgutmarkt und somit auf die gesamte Wertschöpfungskette haben könnten. Es ist sehr ernst zu nehmen, dass Patente als Preistreiber bei Lebensmitteln verwendet werden können. Die Unternehmen, die unterzeichnten, fordern daher eine Klärung der finanziellen Auswirkungen einer Neuregulierung des Gentechnikrechts insgesamt, insbesondere in Bezug auf Patente auf NGT-Saatgut und -Pflanzen, bevor die Gesetzesvorlage im Rahmen eines Impact Assessments beschlossen wird.