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Kennzeichnung: Verpackt, und (nicht) gekennzeichnet

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Seit Ende 2014 hat sich in Sachen Lebensmittel-Kennzeichnung einiges getan: Die auffällige Markierung der Hauptallergene lässt etwa Nahrungsmittelallergiker und Menschen mit Unverträglichkeiten aufatmen. Gesundheitsbewusste Konsumenten werden durch die Kennzeichnung von gehärteten Fetten gewarnt. Der Boykott von Palmöl, für das Regenwälder abgeholzt werden, wird leichter, da die Herkunft von pflanzlichen Ölen nun verpflichtend angeben werden muss. Und auch „Analogkäse“ oder „Schummelschinken“ muss als Lebensmittelimitat klar und auffallend deklariert werden.

Mit Ende 2016 muss schließlich auch der letzte Teil der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung umgesetzt sein: die verpflichtende Nährwert-Kennzeichnung. Angaben wie der Fett-, Zucker- oder Salzgehalt pro 100 Gramm bzw. pro 100 Milliliter sind dann Pflichtangabe für verpackte Nahrungsmittel.
So schön, so gut – doch wie immer sind es die Details, die den Unterschied ausmachen. Nicht zuletzt durch die Fleischskandale veranlasst, muss nun das Land angegeben werden, in dem das Tier gemästet und geschlachtet wurde. „Woher es bei verarbeiteten Produkten wie Wurst stammt, ist aber weiterhin nicht ersichtlich“, sagt Katrin Mittl, Ernährungswissenschafterin vom Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Auch das Einfrierdatum und ein etwaiges Auftaudatum muss auf die Verpackung. „Wird Fleisch aufgetaut und wieder eingefroren, muss das vermerkt werden. Das gilt aber nicht überall. Bei Fisch kann es entfallen, wenn er weiterverarbeitet, also etwa geräuchert, gesalzen oder gegart wird.“

Gentechnikfrei – oder doch nicht?

Auch Gentechnik schmeckt Herrn und Frau Österreicher nicht. Immerhin greifen laut einer Marketagent-Studie 60 Prozent zu nachhaltig produzierten Lebensmitteln, um auf Gentechnik verzichten zu können. Zwar müssen Produkte, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) oder Inhaltsstoffe beinhalten schon lange gekennzeichnet werden. Die Ausnahme: Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert werden. Der Großteil gentechnisch veränderter Produkte wie Soja oder Mais kommt als Futtermittel zum Einsatz. Wer auch bei Milchprodukten, Eiern, Fleisch und Co. auf Nummer sicher gehen will, dem hilft nur eines: auf Siegel wie „Ohne Gentechnik hergestellt“ achten.
Diese eindeutigen Siegel haben noch einen weiteren Vorteil: Sie verzichten auch auf Zusatzstoffe, die durch gentechnologische Verfahren hergestellt werden. Warum das wichtig ist? „Zusatzstoffe und Aromen, die mit Hilfe gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden, müssen nicht gekennzeichnet werden. Ebenso zufällige, technisch unvermeidbaren GVO-Beimischungen bis zu 0,9 Prozent, wenn der jeweilige gentechnisch veränderte Organismus (GVO) in der EU zugelassen und als sicher bewertet wurde.
Auch bei Bio-Produkten sind übrigens gentechnisch veränderte Mikroorganismen zur Herstellung von Zusatzstoffen und Enzymen in Ausnahmefällen erlaubt“, so die Ernährungswissenschafterin. Also landet Gentechnik längst auf unseren Tellern, auch ohne dass wir uns dessen bewusst sind.

Kennzeichnung: Was nicht auf der Verpackung steht

Was genau in unseren Lebensmitteln steckt, die wir tagtäglich zu uns nehmen, ist schon längst undurchschaubar. Zwar dürfen grundsätzlich nur gesundheitlich unbedenkliche Zusatzstoffe, die technologisch notwendig sind, überhaupt zugelassen werden: „Sie werden erst nach umfangreichen Untersuchungen und Langzeitstudien zugelassen. Hohe, tägliche duldbare Toleranzen stellen das sicher“, so Mittl vom VKI. Vor allem Kinder und sensible Personen können aber dennoch empfindlich auf bestimmte Inhaltsstoffe reagieren.

Produkte per App checken

Für mehr Transparenz diesbezüglich setzt sich Codecheck (www.codecheck.info) ein. Nicht nur Kosmetikprodukte, auch Codes von Nahrungsmitteln können per Handy-App gescannt werden – und schon sieht man auf einen Blick, wie die verwendeten Inhaltsstoffe von kritischen Experten beurteilt werden. Dabei verlässt sich das Unternehmen auf unabhängige Expertenbewertungen von Greenpeace, WWF, AK Wien, Ökotest oder Lebensmittelchemikern wie Udo Pollmer. „Es stehen sehr gute Expertenbewertungen und Studien zur Verfügung, aber es sind natürlich noch nicht alle Zusatzstoffe langzeitmäßig erfasst“, sagt Roman Bleichenbacher, Gründer und Geschäftsführer von Codecheck.

Ein Beispiel? Wie wäre es mit „Sojawürfeln süß-sauer mit Basmatireis“? Ohne Laktose und ohne Gentechnik prangt auf der Verpackung. Ein Scan zeigt das Ergebnis: die harmlos klingenden Inhaltsstoffe Maltodextrin und Citronensäure erhalten den Hinweis: „Gefahrenpotenzial beachten“. Beide Zutaten können gentechnisch hergestellt sein. Die in Früchten vorhandene Citronensäure haben wenig mit dem Zusatzstoff gemein, so Lebensmittelchemiker Heinz Knieriemen. Kollege Udo Pollmer ergänzt, dass bei größerer Zufuhr der Darm mehr Schwermetalle aufzunehmen vermag.
Verordnungstechnisch also korrekt deklariert, dennoch ein Produkt, das einen gentechnisch hergestellten Zusatzstoff enthalten könnte. Das Fertigprodukt trägt aber kein offizielles „Ohne Gentechnik“-Siegel. Codecheck bewertet übrigens auch die Aussagekraft der Gütesiegel auf der Verpackung.

Tipp

Codecheck ist community-basiert und funktioniert ähnlich wie Wikipedia: die Datenbank für App und Internetplattform werden von Usern mit Produkten gefüttert. Sobald die Inhaltsstoffe abgetippt sind, kann jeder Benutzer auf einen Blick sehen, welche Zusatzstoffe von Experten kritisch beäugt werden. Oder, wo möglicherweise Gentechnik zum Einsatz kommt oder falls gefährdete Fischarten verarbeitet wurden. Zudem lässt die App beispielsweise Produkte mit Palmöl ausfiltern.
www.codecheck.info

Zutaten und Nichtzutaten

Aber auch Codecheck kann natürlich nur Zutaten bewerten, die auf der Zutatenliste vorhanden sind. Verarbeitungshilfsstoffe, die keine Wirkung mehr im Endprodukt haben, gelten als Nichtzutaten und müssen nämlich nicht in der Zutatenliste angeführt werden (außer es handelt sich um Allergene).
Wurde also etwa für das Salz in den Kartoffelchips eine Rieselhilfe verwendet oder die Fruchtmischung im Joghurt mit einem Konservierungsmittel versetzt, so müssen beide Hilfsstoffe nicht auf der Verpackung angeführt werden. Die für die Herstellung von Milchprodukten wie Joghurt, Käse oder Butter notwendigen Mikroorganismen, Enzyme oder Salz sind ebenso nicht kennzeichnungspflichtig, so lange keine weitere Zutat hinzugefügt wird. Für Veganer und Vegetarier relevant: „Auch etwa die zum Klären verwendete Gelatine im Apfelsaft oder Labenzyme zur Käseherstellung müssen nicht deklariert werden, obwohl Rückstände im Endprodukt enthalten sein können“, so Roman Bleichenbacher.

Wäre hier die Politik nicht gefordert, etwa mit Negativ-Labels, die auf Gentechnik oder inhumane Arbeitsbedingungen wie Kinderarbeit hinweisen?

Noch mehr Transparenz gefordert

Dem Codecheck-Gründer ist ohnehin viel zu wenig Transparenz am Markt vorhanden. „Wo kommen die verwendeten Rohstoffe her? Handelt es sich zum Beispiel um Soja, das umwelttechnisch problematisch ist, mit Rodungen, Monokulturen und Vertreibungen von Menschen? Dafür braucht man die Informationen der genauen Herkunft und der Lieferkette, doch die bekommt man oft nicht. Das wäre ein weiterer Schritt hin zu einer Transparenz, die den Markt komplett verändert.“
Bisher werden Konsumenten hauptsächlich mit „Clean Labels“ wie „Ohne Geschmacksverstärker“ oder positiven Siegeln wie Bio- oder Fairtrade-Siegeln informiert. Doch wäre hier die Politik nicht gefordert, etwa mit Negativ-Labels, die auf Gentechnik oder inhumane Arbeitsbedingungen wie Kinderarbeit hinweisen? „Der Effekt einer solchen Deklaration wäre sicher größer. Die Labels sind schon eine gute Hilfe, aber die Konsumenten wünschen sich heutzutage noch genauere Informationen für ihren Einkauf und diese müssen zugänglich gemacht werden“, so Bleichenbacher.

Kennzeichnungen

Gilt bereits: wichtige Deklarationspflichten

Pflanzliches Öl: Angabe des verwendeten Öls verpflichtend (z.B. Palmöl, Rapsöl etc.), ebenso ob gehärtetes Öl (ganz oder teilweise)

14 Hauptallergene müssen hervorgehoben werden, z.B. durch Fettdruck oder Großbuchstaben: Gluten, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch (inkl. Laktose), Schalenfrüchte (z.B. Mandeln, Walnüsse etc.), Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid/Sulfite >10mg/kg bzw. SO2, Lupinen, Weichtiere

Fleisch: Herkunftsinformationen für verpacktes, frisches oder gefrorenes Fleisch (nicht aber für verarbeitetes Fleisch), Rind-, Kalb-, Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch: aufgezogen in (Land), geschlachtet in (Land), Partienummer, bei Tiefkühlware: Datum des Einfrierens

Lebensmittel-Imitate: Kennzeichnungspflicht für Austauschzutaten wie Käseimitat oder aus Stücken zusammengesetztes Klebefleisch oder Klebefisch

Nano-Kennzeichnung: für alle Zutaten in Form von technisch hergestellten Nanomaterialien. In der Praxis gibt es aber im Lebensmittelbereich noch keine Zusatzstoffe, die unter diesen Begriff fallen würden. Nanomaterialien finden sich aber laut Verbraucherzentrale in Verpackungen und sind dort nicht kennzeichnungspflichtig.

 

Was aufs Etikett von verpackten Lebensmitteln gehört, regelt die Lebensmittelinformationsverordnung der EU.

Neu ab 13.12.2016: Nährwert-Kennzeichnung pro 100g bzw. 100ml: Energie kJ/kcal, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß, Salz

Freiwillige Angaben: z.B. ungesättigte Fettsäuren, Vitamine, Mineralstoffe, Ballaststoffe

Angabe von Natrium oder Cholesterin ist nicht mehr zulässig.

Grundsätzlich kennzeichnungspflichtig:
Gentechnik: Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten, sind kennzeichnungspflichtig

Ausnahme: Tiere, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden

Foto/Video: Shutterstock.

Geschrieben von Sonja

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