Wie steht es um die Entwicklung der Demokratie in Österreich? Welche Möglichkeiten hat Mann oder Frau sich Gehör zu verschaffen? Ist es damit getan alle paar Jahre einen Stimmzettel abzugeben? Ist das schon alles, was Demokratie zu bieten hat? Verdient sie damit überhaupt die Bezeichnung Demokratie – also „Herrschaft des Volkes“?
Während in den Jahren 2011 bis 2013 – in Vorwahlzeiten wohlgemerkt – Experten, Medien, Bürgerinitiativen und Politiker einen selten fruchtbaren und fundierten Diskurs zur Entwicklung und zum Ausbau der Direkten Demokratie geführt haben, ist die Demokratiedebatte hierzulande in letzter Zeit vergleichsweise leise geworden. So findet sich im aktuellen Regierungsprogramm nur noch die Absichtserklärung Anfang 2014 eine Enquete-Kommission im Nationalrat einzuberufen. Dass es diese bislang noch nicht gibt, soll uns vorerst nicht weiter verwundern.
„Den WählerInnen wird nach dem Beschluss des Regierungsprogramms erklärt, dass der gefundene Kompromiss ihr eigener Wille sei, weil sie ja bestimmten Parteien ihre Stimme gegeben haben.“
Erwin Mayer, Sprecher „mehr demokratie“.
Was hat es in Österreich mit der Debatte um Direkte Demokratie überhaupt auf sich? Wir leben doch in einer funktionierenden Demokratie – oder etwa nicht? Im Gegensatz zur Politik findet die österreichische Verfassung sehr klare Worte. Artikel 1 der Bundesverfassung stellt fest: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Beim genaueren Hinsehen kommen jedoch durchaus berechtigte Zweifel auf. Denn der politische Alltag sieht oft ein wenig anders aus. Er ist von der Parteienpolitik geprägt, in der dem Parteiwohl der Vorrang vor dem Allgemeinwohl eingeräumt wird. Täglich beobachten wir, wie Klubzwang, Einzel- und Spezialinteressen, Klientelpolitik und Lobbyisten über den tatsächlichen Wählerwillen siegen. Vor Wahlen wird man mit allerlei Parteiprogrammen, vagen Politikeraussagen und Wahlkampfslogans überschüttet. Politische Vorhaben lassen sich bestenfalls erahnen. In den wenigsten Fällen erfährt man konkret, welche Positionen die Parteien nach den Wahlen einnehmen werden. Das endgültige Regierungsprogramm wird hinter verschlossenen Türen ausgeheckt. „Den WählerInnen wird nach dem Beschluss des Regierungsprogramms erklärt, dass der gefundene Kompromiss ‚ihr eigener Wille‘ sei, weil sie ja bestimmten Parteien ihre Stimme gegeben haben“, so Erwin Mayer, Sprecher von „mehr demokratie“.
Es ist die intransparente und inkonsequente demokratische Praxis, die in Österreich zur steigenden Politikverdrossenheit führt. Oder ist es vielmehr eine Politikerverdrossenheit?
Direkte Demokratie: Wunsch nach Mitbestimmung
Während die Wahlbeteiligung von mal zu mal sinkt und es den politischen Parteien kaum noch gelingt neue Mitglieder anzuwerben, erlebt das zivilgesellschaftliche Engagement eine neue Blüte. Egal ob es sich um Politik, Sport, Soziales oder Kultur handelt – immer mehr Menschen engagieren sich öffentlich und unentgeltlich. Die bislang letzte österreichweite Erhebung des Freiwilligenengagements aus dem Jahr 2008 ergab, dass 44 Prozent der über 15-jährigen Freiwilligenarbeit leisten. Rund 1,9 Millionen Österreicher sind in Vereinen oder Organisationen – das ist immerhin mehr als ein Drittel der über 15-Jährigen.
Parlamentarische Bürgerinitiativen – die es Bürgergruppierungen ab 500 Personen ermöglichen den Nationalrat Vorschläge für Bundesgesetze oder die Durchführung bestehender Gesetzte vorzuschlagen – sind seit dem Jahr 2000 um 250 Prozent gestiegen. Signifikant gestiegen ist seit den 1980er Jahren auch die Zahl der Volksbegehren und Volksbefragungen auf Länder- und Gemeindeebene. Die österreichischen Politikwissenschaftler Sieglinde Rosenberger und Gilg Seeber stellen fest: „Für Österreich kann ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Parteienverdrossenheit, sinkender Wahlbeteiligung und der wachsenden Inanspruchnahme direkt-demokratischer Instrumente konstatiert werden.“ Alleine in den vergangenen zehn Jahren haben sich zum Thema Demokratie-Entwicklung zehn Bürgerinitiativen gebildet, die zahlreiche Reformvorschläge zur Weiterentwicklung der österreichischen Demokratie erarbeitet haben.
Politikverdrossenheit?
Angesichts dieser Zahlen kann man der Bevölkerung wohl kaum das Interesse an Politik absprechen. Vielmehr ist das Vertrauen in die Politiker auf einem historischen Tiefstand. So ergab eine Studie der Sozialwissenschaftlichen Studiengesellschaft, dass das Vertrauen der Bevölkerung in öffentliche Institutionen wie Justiz, Polizei oder Gewerkschaften 2012 leicht gestiegen ist. Auf der anderen Seite gaben 46 Prozent der insgesamt 1.100 Befragten an, PolitikerInnen hätten die Verbindung zu den BürgerInnen verloren und 38 Prozent waren überzeugt, dass diese nur auf Ihren eigenen Vorteil bedacht seien. Eine ähnliche Umfrage führte die Österreichische Gesellschaft für Marketing (OGM) im Jahr 2013 durch. 78 Prozent der 500 Befragten gaben dabei an, dass sie der Politik wenig bis gar nicht vertrauen.
Direkte Demokratie in Österreich?
Per Definition handelt es bei der Direkten Demokratie um ein Verfahren oder ein politisches System, in dem die stimmberechtigte Bevölkerung unmittelbar über politische Sachfragen abstimmt. Gertraud Diendorfer, Geschäftsführerin des Demokratiezentrums Wien, versteht die Direkte Demokratie als „eine Ergänzung, Korrektiv oder Kontrollinstrument des repräsentativen Demokratie-Systems: „Direktdemokratische Instrumente, die in der Verfassung verankert sind, ermöglichen es den Bürgern und Bürgerinnen neben der Beteiligung an Wahlen auch bei konkreten Sachfragen direkten Einfluss auf die Politik zu nehmen“.
Einziges Manko: Das Ergebnis der klassischen Instrumente der Direkten Demokratie – wie Volksbegehren oder Volksbefragung – ist in keiner Weise bindend und damit mehr oder weniger dem Wohlwollen der politischen Entscheidungsträger im Nationalrat ausgeliefert. Einzig die Volksabstimmung führt zu einer für die Politik rechtsverbindlichen Entscheidung des Volkes. Allerdings kann nur der Nationalrat die Entscheidung treffen, ob eine Volksabstimmung durchgeführt wird oder nicht. Auch über Bürgerinitiativen oder Petitionen, wie sie in der Geschäftsordnung des Nationalrates vorgesehen sind, können dem Nationalrat konkrete Anliegen zur Behandlung lediglich vorgelegt werden.
Bei genauerer Betrachtung erweisen sich unsere Instrumente für Direkte Demokratie in Summe also als relativ zahnlos. Für Gerhard Schuster, den Sprecher der Initiative „Scheindemokratie stoppen!“ gibt es derzeit keine Möglichkeit, dass Volksentscheide auch stattfinden, wenn die durch Volksbegehren an den Nationalrat gerichteten Vorschläge parlamentarisch nicht beschlossen werden.
Angesichts der schwach ausgeprägten und stiefmütterlich behandelten Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung, die es uns im besten Fall ermöglicht den politischen Entscheidungsträgern unseren Willen kund zu tun, ist es nicht weiter verwunderlich, dass nur etwa 55 Prozent der Österreicherinnen mit dem Funktionieren der Demokratie zufrieden sind. Zwei Drittel sprechen sich sogar für den Ausbau zu Direkte Demokratie aus, wie aus dem „Demokratiebefund 2013“ der OGM hervorgeht.
Direkte Demokratie: Instrumente in Österreich
Volksbegehren ermöglichen es dem Bürger zwar ein Gesetzgebungsverfahren im Parlament zu initiieren, nur leider ist es in keiner Weise bindend. Wenig verwunderlich also, dass von den 37 bisher in Österreich durchgeführten Volksbegehren lediglich fünf in dem Sinne erfolgreich waren, dass sie tatsächlich auch zu einem Gesetz geführt haben.
Volksbefragungen sind das jüngste direktdemokratische Instrument in Österreich. Sie dienen dem Nationalrat das Meinungsbild der Bevölkerung einzuholen. Mehr nicht, denn auch das Ergebnis von Volksbefragungen verpflichtet zu nichts. Wenngleich festgehalten werden muss, dass sich der Nationalrat bislang noch nie über das Mehrheitsergebnis einer Volksbefragung hinweggesetzt hat.
Nicht zuletzt werden auch Volksabstimmungen von oben verordnet. Sie ermöglichen der Bevölkerung unmittelbar über Verfassungs- und Bundesgesetzesentwürfe abzustimmen, und hier ist ihre Entscheidung bindend. Allerdings kann eine Volksabstimmung nur über einen bereits fertigen Gesetzesentwurf erfolgen. Hat ein einfacher Gesetzesentwurf aber bereits einmal die Mehrheit im Nationalrat gefunden ist es laut Demokratie-Zentrum Wien unwahrscheinlich, dass sich genug Stimmen finden, die nötig wären um eine Volksabstimmung einzuleiten.
Zudem zeigt die Geschäftsordnung der Nationalrates noch Petitionen und Bürgerinitiativen auf. Mithilfe dieser Instrumente können Abgeordnete (Petition) und Bürger (Bürgerinitiativen) konkrete Anliegen zur Behandlung vorlegen.
Mehr Direkte Demokratie, aber wie?
Bleibt die Frage, wie Direkte Demokratie besser funktionieren könnte? Wie kann Österreich seinem Verfassungsgrundsatz gerecht werden, damit das Recht tatsächlich vom Volk ausgeht?
Zahlreiche Bürgerinitiativen haben sich bereits dieser Frage gewidmet, Reformvorschläge erarbeitet und klare Forderungen an die Politik gestellt. Im Wesentlichen zielen die Konzepte zur Weiterentwicklung der Demokratie auf zwei Kernpunkte ab: Erstens: Volksbegehren müssen mit einer rechtlich bindenden Volksabstimmung einhergehen. Und zweitens: Bürger müssen sich in die Entwicklung und Formulierung von Gesetzen einbringen können.
Eine Möglichkeit, wie Direkte Demokratie aussehen könnte, liefert etwa die Initiative „Volksgesetzgebung jetzt!“. Über ein dreistufiges Verfahren, bestehend aus Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid.
Im Unterschied zur derzeitigen Rechtsordnung hätten Bürger tatsächlich die Möglichkeit ein Gesetz oder eine politische Richtlinie zu beschließen.
Während der Schwerpunkt der Volksinitiative dabei auf der Präsentation der Idee liegt, befindet die Bevölkerung im Rahmen des anschließenden Volksbegehrens über die gesellschaftliche Relevanz der Initiative.
Die quantitativen Hürden, die in diesem Verfahren vorgesehen sind, erfüllen eine wichtige Filterfunktion: Initiativen, die nicht mehrheitsfähig sind – sprich nur Einzel- oder Spezialinteressen verfolgen bzw. schlichtweg zu technisch sind, werden die Hürde von 300.000 Unterschriften nicht schaffen und somit „herausgefiltert“.
Eine zentrale Rolle kommt bei diesem Vorschlag auch den Medien zu, denn diese müssten über einen Medienrat gewährleisten, dass in den drei Monaten vor dem Volksentscheid eine freie und gleichberechtigte Diskussion über Pro und Kontra in den Massenmedien stattfindet.
Den großen Vorteil dieses komplementären Systems sieht Schuster in den zwei Säulen der Gesetzgebung, die zwar zusammenwirken aber dennoch voneinander unabhängig sind. Der Volkswille tritt damit nicht in Konkurrenz zum Parlamentarismus, sondern ergänzt ihn um eine bisher vernachlässigte Komponente: das Volk.
Vorschlag zur dreistufigen Gesetzgebung in Österreich der Initiative „Volksgesetzgebung jetzt!“
Volksinitiative (1. Stufe) 30.000 Bürgerinnen und Bürger (gegenüber 100.000, die ein Volksbegehren derzeit erfordert) legen dem Nationalrat einen ausgearbeiteten Gesetzesentwurf oder eine politische Richtlinie vor. Der Nationalrat berät über die Initiative und muss drei von den Trägern der Initiative bevollmächtigte Personen zuziehen. Bei Ablehnung durch den Nationalrat kann ein Volksbegehren eingeleitet werden.
Volksbegehren (2. Stufe) Im Vorfeld der Eintragungswoche wird jedem Haushalt eine Verständigung mit dem Wortlaut des Begehrens zugestellt. Ab 300.000 Unterstützungen ist das Volksbegehren erfolgreich und führt zum Volksentscheid. Mindestens drei Monate vor dem Volksentscheid findet in den Massenmedien die gleichberechtigte und umfassende Information und Diskussion über das Pro und Kontra statt.
Volksentscheid (3. Stufe) Die Mehrheit entscheidet.
Direkte Demokratie – Fazit
Direkte Demokratie ist nicht nur in Österreich ein heiß diskutiertes Thema. So heißt es beispielsweise auch in der so genannten Venedig Kommission des Europarates, dass hohe Beteiligungsquoten und die lediglich konsultative Wirkung erzeugende Verfahren grundsätzlich zu vermeiden sind. Ähnlich wie bei Wahlverfahren müssen die Wähler auch in Sachabstimmungen einen klaren Zusammenhang zwischen ihrer Teilnahme und dem Ergebnis erkennen können.
Auf diese Weise sollte es möglich sein, dass die Bevölkerung mehr Mitsprache bekommt und ihre Zukunft aktiv mitgestalten und mitbestimmen kann. Direkte Demokratie führt damit zu einer stärkeren Legitimität der Ergebnisse politischer Prozesse und erhöht bzw. schafft die Bereitschaft politische Entscheidungen auch mitzutragen.
Foto/Video: Gernot Singer, nun, Option Medien.
Solange der Löwenanteil aller Gesetze von den Fraktionen beschlossen wird und auf diese Weise menschenfeindlich-leidschaffend-ausbeuterisch zentriertem, also kontrahumanistischem und antidemokratischem Lobbyismus Wirkraum gegeben wird, darf das System („des Kaisers neue Kleider“) rein logisch-linguistisch nicht „Demokratie“ genannt werden. Das sich ebenfalls auf die Demokratie-Erzählung stützende hegelianisch-dialektisch-beliebige Diskurs- und Meinungskompromiss-System ist sowieso nur „Crack und Speed für’s Volk“ und z.B. in keiner Weise geeignet zur Krisenbewältigung, die Maxima erfordert, keinen Konsens. Ein neues „korrektes“ und „humanistisches“ System erfordert zweierlei Legislative: 1. echte (direkte) Demokratie für den sozialen Kontext und 2. die Exekutive des Naturgesetz-Diktats für den Lebensraum-Kontext.
Solange der Löwenanteil aller Gesetze von den Fraktionen beschlossen wird (und u.a. auf diese Weise menschenfeindlich-leidschaffend-ausbeuterisch zentriertem, also kontrahumanistischem und antidemokratischem Lobbyismus Wirkraum gegeben wird), darf das System („des Kaisers neue Kleider“) rein logisch-linguistisch nicht „Demokratie“ genannt werden, denn „…kratie“ bezieht sich auf die Gesetzgebungsmacht. Das sich ebenfalls auf die Demokratie-Erzählung stützende hegelianisch-dialektisch-beliebige Diskurs- und Meinungskompromiss-System ist sowieso nur „Crack und Speed für’s Volk“ und z.B. in keiner Weise geeignet zur Krisenbewältigung, die Maxima erfordert, keinen Konsens. Ein neues „korrektes“ und „humanistisches“ System erfordert zweierlei Legislative: 1. echte (direkte) Demokratie für den sozialen Kontext und 2. die Exekutive des Naturgesetz-Diktats für den Lebensraum-Kontext.